Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsgrundlagen

  1. Die folgenden Vertragsdokumente regeln das Vertragsverhältnis zwischen HAMM Architekten (im Folgenden „Architekt“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“) und bilden integrale Bestandteile des Vertrages. Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
    a. Inhalt des Hauptvertrages zwischen den Parteien
    b. Schriftliche Auftragsbestätigung des Architekten
    c. Angebot des Architekten
    d. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Architekt in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers tätig wird
    e. Gesetzliche Vorschriften des BGB, insbesondere Werkvertragsrecht und Mietrecht
    f. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

  2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Vertragsgegenstand

  1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Architektenleistungen des Architekten.

  2. Auch zukünftige Vertragsbeziehungen unterliegen diesen Bedingungen. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

  3. Mit Inanspruchnahme der Leistungen erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

Angebote und Planungsunterlagen

  1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

  2. Für Angaben und Unterlagen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden (z. B. Grundstücksdaten, behördliche Vorgaben), übernimmt der Architekt keine Haftung für deren Richtigkeit, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Übersehen offensichtlicher Fehler.

  3. Alle Planungsunterlagen, Entwürfe, Modelle und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Architekten. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung des Architekten zustande. Erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats abgelehnt werden.

Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich, sofern nicht anders vereinbart, nach der HOAI.

  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  3. Der Architekt ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

  4. Verzögerungen, die nicht vom Architekten zu vertreten sind, berechtigen diesen zur Abrechnung entstandener Mehrkosten.

Fristen und Ausführung

  1. Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  2. Verzögerungen durch fehlende Genehmigungen, unvollständige Informationen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Architekten verlängern die Fristen angemessen.

  3. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Der Architekt erhält Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen.

Haftung

  1. Der Architekt haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

  3. Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  4. Gesetzliche zwingende Haftungsregelungen bleiben unberührt.

Mängelhaftung

  1. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  2. Dem Architekten ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

  3. Geringfügige Abweichungen, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Minderung des Honorars.

Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.

  2. Bei Zahlungsverzug kann der Architekt gesetzliche Verzugszinsen verlangen und die weitere Leistung einstellen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.